Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege

Wir unterstützen, wo wir können.

Ist die sofortige Rückkehr nach einem Klinikaufenthalt in die häusliche Umgebung noch nicht möglich, brauchen pflegende Angehörige Entlastung, sind selbst erkrankt oder machen Urlaub, können Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung betreut werden.

Die Pflegekasse zahlt Ihnen einen Zuschuss von bis zu 1.550 Euro für bis zu maximal vier Wochen im Jahr für die Kurzzeitpflege und ebenso für die Verhinderungspflege.

Wir leisten Ihre pflegerischen Versorgung, medizinischen Behandlungspflege sowie soziale Betreuung.

Nutzen Sie die beiden Formulare, um einen Antrag auf die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege über uns zu stellen.

Antrag Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Ihre Ansprechpartner

<strong>Lara Dörsam  </strong> - Sozialdienstleitung

Kontakt

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

PWH Leitbild

Wohnen und Leben in den Pflegewohnhäusern bedeutet, den uns anvertrauten Menschen mit Respekt, Würde und Akzeptanz zu begegnen. Mit einer ganzheitlichen Sichtweise möchten wir unter Ausschöpfung der vorhandenen Ressourcen, Begleitung und Unterstützung bei der individuellen Lebensgestaltung anbieten, um eine größtmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.

Kontakt zu uns

  • Verwaltungsadresse:
    Waldweg 19
    52396 Hergarten
    Germany
  • Email: info@pflege-wohnhaus.de 
  • Telefon: +49 (0) 24 46 - 426

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