Kurzzeitpflege
Wir unterstützen, wo wir können.
Ist die sofortige Rückkehr nach einem Klinikaufenthalt in die häusliche Umgebung noch nicht möglich, brauchen pflegende Angehörige Entlastung, sind selbst erkrankt oder machen Urlaub, können Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung betreut werden. Wir leisten Ihre pflegerische Versorgung, medizinischen Behandlungspflege sowie soziale Betreuung.
Die Pflegekasse zahlt Ihnen einen Zuschuss für bis zu maximal vier Wochen im Jahr für die Kurzzeitpflege und ebenso für die Verhinderungspflege.